Fahrschule Christoph Polarczyk & Team

Deine BKrFQG
in Waltrop

Spezialumbauten und individuelle Betreuung für deine Unabhängigkeit.

Ihr Weg zum Profi am Steuer

Sicherheit und Professionalität sind im gewerblichen Güter- und Personenverkehr unverzichtbar, weshalb das BKrFQG die Qualifikation für alle Fahrer der Klassen C und D verbindlich regelt. Wir unterstützen Sie kompetent auf Ihrem Weg zum Profi – von der Grundqualifikation für Berufseinsteiger bis hin zur gesetzlichen 35-stündigen Weiterbildung, die alle fünf Jahre zur Auffrischung fällig ist. Ob per E-Learning oder im Präsenzunterricht: Wir machen Sie fit für den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN), damit Sie jederzeit sicher und rechtlich abgesichert auf den Straßen unterwegs sind.

Das lernen Sie in den 5 Modulen

Voraussetzungen für die Weiterbildung und den FQN

Für die Teilnahme und den Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) sind folgende Dinge notwendig:

Häufige fragen

Wer benötigt die Berufskraftfahrerqualifikation?

Ja, fast immer! Dank moderner Technik und spezieller Umbauten in unseren Ausbildungsfahrzeugen können viele körperliche Einschränkungen ausgeglichen werden. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir gemeinsam, welche Möglichkeiten es für dich gibt.

Von den 35 Weiterbildungsstunden können 12 online und 23 in Präsenz absolviert werden. Die IHK-Prüfung ist zudem in neun Sprachen möglich (u. a. Deutsch, Englisch, Arabisch, Polnisch, Türkisch, Ukrainisch).

Die Schlüsselzahl 95 wird nicht mehr im Führerschein eingetragen, sondern durch den separaten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt. Diese Karte im Bankkartenformat muss bei gewerblichen Fahrten zwingend zusätzlich zum Führerschein mitgeführt werden.

Alle fünf Jahre müssen 35 Unterrichtsstunden (à 60 Minuten) absolviert werden. Diese können am Stück oder in Blöcken von mindestens 7 Stunden (5 Module) aufgeteilt werden.

Gewerbliches Fahren ohne gültige Qualifikation ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 5.000 € für Fahrer und bis zu 20.000 € für Unternehmer geahndet wird.

Keine Qualifikation wird benötigt für private Fahrten, Einsatzkräfte oder die Handwerker-Regelung, bei der Materialtransporte nicht die Haupttätigkeit bilden. Seit 2021 erfolgt die Verwaltung zudem digital: Alle Qualifikationen werden direkt im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) gespeichert, sodass Papierbescheinigungen durch die elektronische Meldung der Ausbildungsstätten weitgehend entfallen.

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