Nach der Anmeldung bei uns, stellen wir online deinen Fahrerlaubnisantrag beim Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der Stadt, in der dein Hauptwohnsitz ist. Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags beträgt etwa 4 Wochen.
Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt, das ist der Fall, wenn du eine Rechnung über die Prüfungsgebühren vom TÜV-Nord bekommst. In der Bearbeitungszeit kannst du schon den Theorieunterricht besuchen und auch Fahrstunden vereinbaren. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig. Du musst also innerhalb eines Jahres die theoretische Prüfung bestehen. Ab bestandener theoretischer Prüfung solltest du nun innerhalb eines Jahres die praktische Prüfung bestehen. Ist das nicht der Fall, kann man einen neuen Fahrerlaubnisantrag stellen.
Folgende Unterlagen benötigen wir für den Fahrerlaubnisantrag:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger Führerschein, falls vorhanden
- Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs. Gültigkeitsdauer unbegrenzt. Nicht nötig bei schon vorhandenem deutschen Führerschein. (findet jeden Monat bei uns in der Fahrschule statt, siehe Erste - Hilfe)
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
- 1 aktuelles Passfoto
Die Bearbeitungsgebühr für den Fahrerlaubnisantrag beträgt 43,40 € und muss an die Kreiskasse Recklinghausen überwiesen werden, die Rechnung drucken wir bei der Onlineantragstellung aus.
Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:
- Kopie der Ausweise beider Erziehungsberechtigter
- Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
- Bearbeitungsgebühr je eingetragene Begleitperson 13,30 € € (Stand 01.09.15)
Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):
- Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
- Übersetzung des Führerscheins durch den ADAC Westfalen e.V., Freie-Vogel-Straße 393, 44269 Dortmund, Telefon: 0231/54990
- Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
- Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland.
- Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Erste Hilfe, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei unserer Kundenbetreuung oder auf der Staatenliste unter Downloads.
Hast du deinen Hauptwohnsitz im Kreis Recklinghausen, ist folgende Fahrerlaubnisbehörde für dich zuständig:
Straßenverkehrsamt Marl
Führerscheinstelle
Stettiner Straße 6a/10
45770 Marl
Öffnungszeiten:
Montag: 07:15 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 07:15 bis 15:00 Uhr
Mittwoch: 07:15 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:15 bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:15 bis 12:00 Uhr